Von Eltern für Eltern

Elterninformation zum Versicherungsschutz von Schülereigentum

 

Liebe Eltern der Klassen 5-10,

Bezug nehmend auf das Anschreiben von Frau Scheib-Löw zum Umgang mit wertvollen Gegenständen in der Schule möchten wir Sie nochmal über den Versicherungsschutz von Schülereigentum informieren.

 

Die Fürsorgepflicht der Schule umfasst nicht nur den Schutz von körperlichen Schäden, sondern auch Vermögensschäden. Die Schule haftet für Gegenstände, die für den Unterricht benötigt werden und die nachweislich mutwillig beschädigt oder gestohlen wurden. Allerdings muss die Schule nur das tun, was ihr zuzumuten ist. In diesen Fällen sind Gegenstände, die zum Schulbesuch zwingend erforderlich sind, über den Schulträger versichert.

 

Private elektronische Geräte (z.B. Handys) sind nicht für den Unterricht notwendig! Aus diesem Grund sollten wertvolle Gegenstände erst gar nicht zur Schule mitgebracht werden. Falls es doch passiert, geschieht es auf eigenes Risiko.

 

Die Schule muss z.B. Handys während der Zentralen Prüfungen verwahren, mehr aber nicht.

Wertgegenstände während des Sportunterrichts in der Lehrerkabine zu verwahren, ist ebenfalls ein Angebot, da sie dort sicherer aufgehoben sind, als in der Umkleidekabine.

Die Haftung dafür liegt aber nicht bei der Schule.

 

Astrid Kunze

Schulpflegschaftsvorsitzende